Mobilgeräte und Telearbeit

Betroffene Basis-Ziele

Konkretes Ziel

Sicherstellung der Informationssicherheit bei Telearbeit und der Nutzung von Mobilgeräten.

Leitlinie zu Mobilgeräten

Maßnahme

Es müssen eine Leitlinie und unterstützende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor den Risiken durch die Nutzung von Mobilgeräten eingesetzt werden.

Umsetzung

Die Nutzung von privaten Mobilgeräten ist gestattet. Es ist jedoch verboten, Aufnahmen jeglicher Art (Video, Foto, Tonaufnahmen) innerhalb der Firmen-Räumlichkeiten zu erstellen. Diese Regelungen sind direkt in die Verpflichtungserklärung aufgenommen worden.

Diese Informationen sind zur Information für die Mitarbeiter auch im Wiki hinterlegt Link.

Telearbeit

Maßnahme

Es müssen eine Leitlinie und unterstützende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Informationen festgelegt werden, auf die von Telearbeitsplätzen aus zugegriffen wird oder die dort verarbeitet oder gespeichert werden.

Umsetzung

Telearbeit ist bei den uform Testsystemen kein Beschäftigungsmodell, da davon ausgegangen wird, dass bei der geringen Unternehmensgröße der persönliche Austausch ein wichtiger Aspekt ist.

Sollte die Telearbeit im Einzelfall oder temporär erlaubt werden, so darf eine Einbindung von außen in das Netzwerk nur über eine VPN-Verbindung hergestellt werden.

Alle weiteren Regelungen gelten wie im Unternehmen auch.

Die Einrichtung einer VPN-Verbindung muss durch die IT-Leitung genehmigt werden.

Diese Informationen sind zur Information für die Mitarbeiter auch im Wiki hinterlegt Link.

Mobiles Arbeiten

Maßnahme

Es müssen eine Leitlinie und unterstützende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Informationen festgelegt werden, auf die beim mobilen Arbeiten zugegriffen wird oder die dort verarbeitet oder gespeichert werden.

Umsetzung

Im Gegensatz zur Telearbeit wird mobile Arbeit nicht ausgeschlossen.

Das mobile Arbeiten baut zwar - ebenso wie die Telearbeit - auf einer Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik auf. Diese Arbeitsform zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist.

Das mobile Arbeiten erfolgt ähnlich der Telearbeit nur über eine gesicherte VPN-Verbindung und in Absprache mit der IT-Leitung.

Mitarbeitern mit einem feststehenden PC kann für das mobile Arbeiten ein Notebook (o.Ä.) ausgegeben werden. Das Gerät wird dann nur zwecks Aufbau des VPN-Tunnels verwendet. Die eigentliche Arbeit erfolgt dann über Remote-Desktop-Software.

Reviewdatum: 12.11.2024, Johannes Imhof